1. Mietbedingungen

 

1.1 Mietvertrag

Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Mietvertrag rechtsgültig gegengezeichnet zurück geschickt hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände.

 

1.2 Preise

 

Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 3Tage). Alle Preise gelten für die Selbstabholung und sind inkl. Reinigung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Versand, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. 

 

1.3 Kaution

 

Es wird eine Kaution in Höhe von 30% des gesamten Mietpreises berechnet, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter zurückgezahlt wird. Die Kaution ist in bar zu hinterlegen.

 

1.4 Zahlungsbedingungen

 

Ab Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% fällig. Der gesamte Rechnungsbetrag d.h. der Mietpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) ist bei Übergabe der Mietgegenstände fällig. Der Rechungsbetrag in bar oder per Überweisung zu entrichten. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto, etc. zu zahlen. 

 

1.5 Mietdauer

 

Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 3 Tagen, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. 

 

 

1.6 Lieferung

 

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice innerhalb von 10 km wird eine Transportpauschale von 20,00 € bis zum Hauseingang berechnet. Je weitere angefangene 10 km werden mit 15,00 € berechnet. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden.

Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.

 

 

1.7 Haftung

 

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. 

 

1.8 Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen

 

Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

 

1.9 Reinigung

 

Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Extrem verschmutzte Artikel können nach berechnet werden.

 

1.10 Stornierung

 

Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an: 30% des Auftragswertes bis einen Monat vor Mietbeginn, 80% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn, 90% des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn. 

 

1.11 Veröffentlichung

 

Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Foto zu machen.

 

 

1.12 Sonstiges

 

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.